Allgemeine Verkaufsbedingungen
der Hilcona AG
A. Einleitung
A.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AVB“) werden Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der Gesellschaft Hilcona AG, mit Sitz in der Bendererstrasse 21, 9494 Schaan, Fürstentum Liechtenstein ("Verkäufer") und dem jeweils im Vertrag spezifizierten Käufer ("Kunde"), dies auch dann, wenn der Verkäufer im Rahmen eines Angebotes, einer Bestellbestätigung, einer lieferbegleitenden Dokumentation oder an anderer Stelle nicht ausdrücklich auf diese AVB verweist. Verträge können auch mündlich, per E-Mail, per Fax oder auf andere Art abgeschlossen werden.
A.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung; dies selbst dann nicht, wenn der Kunde im Zusammenhang mit einer Anfrage, einer Bestellung, in einer E-Mail oder an anderer Stelle auf seine Geschäftsbedingungen verweist oder diese beifügt und der Verkäufer nicht ausdrücklich widerspricht.
B. Vertragsdauer
B.1 Ist ein Vertrag auf unbefristete Zeit abgeschlossen, kann dieser von jeder Partei grundlos unter Einhaltung einer Frist von drei (3) Monaten, jeweils zum Quartalsende, gekündigt werden.
B.2 Jede Partei kann einen Vertrag durch eine schriftliche Mitteilung ausserordentlich und fristlos beenden, wenn die andere Partei eine wesentliche Bestimmung des Vertrages und/oder dieser AVB verletzt und nicht innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Benachrichtigung die Verletzung und die hierdurch bereits entstandenen Schäden und Nachteile beseitigt hat.
C. Bestellungen
C.1 Bestellungen und Vereinbarungen sollten schriftlich erfolgen; E-Mails und Fax genügen der Schriftform. Entsprechendes gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Mündliche (bspw. per Telefon) oder konkludente Verträge sind aber dessen ungeachtet wirksam.
C.2 An eine Bestellung ist der Kunde für einen Zeitraum von dreissig (30) Tagen gebunden. Der Verkäufer ist berechtigt, die Bestellung in diesem Zeitraum schriftlich, mündlich oder konkludent (bspw. durch Lieferung oder Abholaufforderung) anzunehmen.
C.3 Entscheidet sich der Verkäufer, dem Kunden eine Bestellbestätigung schriftlich (einschliesslich E-Mail oder Fax) zu übermitteln und weicht diese von der Bestellung des Kunden ab, hat der Kunde innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Zugang zu widersprechen, ansonsten gilt der Vertrag als unter den vom Verkäufer mitgeteilten Bedingungen als abgeschlossen.
C.4 Soweit nicht in Angeboten, Bestellbestätigungen, Preislisten oder an-deren Dokumenten des Verkäufers ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, verstehen sich alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.
D. Lieferung
D.1 Sofern nicht im Vertrag, einem Angebot des Verkäufers, einer Preis-liste, einer Bestellbestätigung oder an anderer Stelle seitens des Verkäufers aufgeführt, finden auf alle Lieferungen Incoterms 2020, DDP, Lieferadresse des Kunden, Anwendung.
D.2 Liefertermine sind stets unverbindlich, es sei denn, im Einzelfall wird ein Liefertermin durch den Verkäufer explizit und schriftlich garantiert. Der Verkäufer bemüht sich, eine vom Kunden gewünschte Kalenderwoche als Lieferzeitraum einzuhalten. Liefertermin meint dabei den Moment, an dem die Waren gemäss anwendbarer Incoterms dem Kunden übergeben werden.
D.3 Sofern im Einzelfall angezeigt und möglich und branchenüblich, teilt der Verkäufer dem Kunden den Liefertermin schriftlich (einschliesslich E-Mail oder Fax) oder telefonisch mit. Der Kunde ist dann verpflichtet, zum mitgeteilten Termin zum Empfang der Waren notwendige Entlade- bzw. Beladekapazitäten vorzuhalten und auch sonst zur Übernahme der Waren bereit zu sein.
D.4 Mehr- oder Minderlieferung sowie Teillieferungen sind dem Verkäufer bis zu einem Umfang von 5% gestattet, es sei denn, dem Kunden ist die Mengenabweichung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände nicht zuzumuten. Der Kunde bezahlt stets die tatsächlich gelieferte Menge.
D.5 Der Verkäufer ist berechtigt, vom Kunden bestellte Ware nicht herzu-stellen und/oder auszuliefern, sofern der Kunde mit der Erfüllung von Pflichten, insbesondere mit seinen Zahlungspflichten, in Verzug gerät. In einem solchen Fall kann der Verkäufer bereits vollständig oder teilweise hergestellte Ware auf Kosten und Risiken des Kunden einlagern.
D.6 Der Kunde hat sich durch eine eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.
D.7 Der Verkäufer wird von seiner Pflicht zur Herstellung und/oder Lieferung der Waren befreit, sofern ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, also ein Umstand, den der Verkäufer in seinem Entstehen, seiner Dauer und seiner Beseitigung nicht entscheidend beeinflussen kann. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturgewalten, Kriege, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Zerstörung/Beschädigung von Produktionsanlagen bzw. –stätten, Grenzschliessungen, Einschränkungen des Warenverkehrs, Sanktionslisten, Export- oder Importbeschränkungen, Nicht-, Spät- oder Schlechtlieferung durch Vorlieferanten sowie behördlich oder gesetzlich angeordnete Massnahmen zur Bekämpfung von Epidemien oder Pandemien.
E. Spezifikationen
E.1 Mittels Produktkennzeichnungen und Produktspezifikationen werden dem Kunden und dem Endverbraucher alle gesetzlichen und produktspezifischen Informationen transparent dargestellt. Die Produktspezifikationen können neben vom Gesetz vorgeschrieben Angaben weitere Angaben enthalten. Diese Angaben sind in den Stücklisten dargestellt. Spezifikationen sind in der jeweils geltenden Fassung über GS1 abrufbar oder werden - sofern eine bestimmte Gesellschaft oder Teilbereich nicht mit GS1 arbeitet – auf anderem Wege zur Verfügung gestellt.
E.2 Soweit es sich um Standardprodukte handelt, ist der Verkäufer stets berechtigt, spezifikationsrelevante Änderungen vorzunehmen. Muss der Verkäufer spezifikationsrelevante Änderungen vornehmen, insbesondere, wenn die Änderung Folge einer gesetzlichen oder behördlichen Anordnung oder ein Rohstoff bzw. Hilfs- oder Betriebsmittel nicht oder nur sehr einschränkt verfügbar oder erlaubt ist, und stimmt der Kunde dieser Änderung nicht zu, ist der Verkäufer berechtigt, bestätigte Bestellungen zu widerrufen. Erfolgte die Verweigerung der Zustimmung durch den Kun-den ohne wesentlichen Grund, ist der Kunde in einem solchen Fall verpflichtet, dem Verkäufer die diesem entstandenen und entstehenden Kosten und Schäden zu ersetzen.
F. Eigentumsvorbehalt
F.1 Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Der Kunde ist – solange er seinen Pflichten aus dem Vertrag und/oder diesen AVB nachkommt – zur Verarbeitung und zum Weiterverkauf im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebes berechtigt.
G. Forecasts
G.1 Sofern sich die Parteien entscheiden, Forecasts zu erstellen, werden diese solche Forecast regelmässig aktualisieren. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es aus betrieblichen Gründen zur Sicherstellung einer Lieferfähigkeit des Verkäufers notwendig ist, die für die Herstellung der Waren notwendigen Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsmittel und Verpackungen zu bevorraten.
G.2 Hat der Verkäufer bei Beendigung der Geschäftsbeziehung noch Rohstoffe oder Verpackungen, die ausschliesslich im Zusammenhang mit dem Kunden verwendet werden können ("single-use inventory"), erstattet der Kunde dem Verkäufer die entsprechenden Anschaffungswerte.
H. Vermeidung von Food Waste
H.1 Sofern der Verkäufer exklusiv auf den Kunden spezifizierte Ware (z.B. unter dessen Handelsmarken) herstellt, ist es dem Verkäufer untersagt, diese Waren an Dritte zu veräussern. Diese Regel findet eine Ausnahme dann, wenn der Verkäufer in gutem Glauben basierend auf den unverbindlichen Forecasts die Produktion von Waren bereits begonnen oder sogar abgeschlossen hat und der Kunde diese Waren nicht oder nicht vollständig so rechtzeitig abruft, dass die Verkehrsfähigkeit der Waren nicht gefährdet ist. Solche "Überproduktionen" darf der Verkäufer anderweitig veräussern oder verschenken und zwar über soziale Dienste, Mitarbeiterverkäufe, Outlets, und/oder über den Sekundärmarkt.
I. Haftung des Verkäufers
I.1 Waren gelten als mangelhaft, wenn diese zum Zeitpunkt der Lieferung gemäss anwendbarer Incoterms wesentlich von der vereinbarten Spezifikation abweichen, es sei denn, der Verkäufer war aufgrund von Punkt E hierzu berechtigt.
J. Rechnungsstellung und Konditionen
J.1 Rechnungen hat der Verkäufer in elektronischer Form an die ihm genannte E-Mail-Adresse oder Postanschrift des Kunden zu übersenden. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Rügen gegen Rechnungen innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Zugang schriftlich gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen, nach Fristablauf erlischt sein Rügerecht.
J.2 Soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang beim Kunden zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, zusätzlich einen Verzugszins in Höhe von 8% p.a. auf den nicht fristgerecht gezahlten Teil der Rechnung in Rechnung zu stellen. Stellt der Verkäufer Mahnungen aus, ist der Verkäufer berechtigt, ab der 2. Mahnung für jede Mahnung zusätzlich eine Umtriebsgebühr in Höhe von 50 CHF/EUR zu verlangen.
K. Compliance
K.1 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die auf einen solchen Prozess anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Der Kunde hat sich mit der Datenschutzerklärung (*1) des Verkäufers vertraut gemacht und verpflichtet sich, diese Datenschutzerklärung auch seinen Arbeitnehmern zur Kenntnis zu bringen.
L. Geistiges Eigentum
L.1 Der Verkäufer bleibt alleiniger Inhaber aller Rechte am geistigen Eigentum bezogen auf die Waren, insbesondere Rezepturen, Spezifikationen, Technologien, Prozesse, Verfahren, Konzepte (Anwendungskonzepte, Rezeptfolder, Bilder und Fotos) und Ideen ("Geistiges Eigentum des Verkäufers"), soweit es sich nicht um Eigenmarken des Kunden handelt; im Falle von Eigenmarken werden die Parteien gesonderte Regelungen treffen.
M. Schlussbestimmungen
M.1 Es gilt das Recht des Landes, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.